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Aktuelle Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung

Im Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, das erhebliche Einschnitte in die ambulante psychotherapeutische Versorgung vorsieht. Die im Oktober vorgenommenen Nachbesserungen haben leider keine ausreichende Entlastung gebracht.

Daher bin ich gezwungen, mein bisheriges Behandlungsangebot teilweise bereits ab sofort, spätestens jedoch zum 01.01.2027 deutlich einzuschränken.

Welche Veränderungen dies konkret für meine Patientinnen und Patienten bedeutet, habe ich in einer Übersicht (PDF) zusammengefasst.

Herzlich Willkommen...

...in meiner psychotherapeutischen Praxis für Verhaltenstherapie in Bottrop

Die Suche nach einem Psychotherapieplatz gestaltet sich häufig schwierig. Nach einer oft langen Wartezeit findet schließlich das erste Gespräch mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten statt. Dann stellt sich eine entscheidende Frage: Kann und möchte ich dieser Person vertrauen und gemeinsam mit ihr an meinen persönlichen Problemen arbeiten?

Psychotherapie erfordert viel Selbstoffenbarung. Sie sprechen mit einem zunächst fremden Menschen über persönliche Erfahrungen, Belastungen, Ängste und Wünsche. Eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung ist daher eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung.

Auf den folgenden Seiten möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen und Ihnen einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise geben.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Stefanie Tekath

Akuttermin über die 116117

Aktuell verfügbare Behandlungsplätze

Videosprechstunde

Grundsätzlich führe ich psychotherapeutische Gespräche lieber persönlich in meiner Praxis. Der direkte Kontakt erleichtert aus meiner Sicht den Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung und ermöglicht eine bessere Wahrnehmung nonverbaler Signale.

Wenn Sie jedoch krank sind oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht in die Praxis kommen können, kann eine Videosprechstunde eine gute Möglichkeit sein, einen bereits vereinbarten Termin dennoch wahrzunehmen und einen Therapieausfall zu vermeiden.

Wenn Sie diese Möglichkeit grundsätzlich nutzen möchten, füllen Sie bitte die Einwilligung zur Videosprechstunde aus und geben Sie diese in der Praxis ab. Nach Vorliegen der Einwilligung kann ich Ihnen bei Bedarf Termine per Videosprechstunde anbieten, sofern dies im Einzelfall therapeutisch sinnvoll und organisatorisch möglich ist.

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